Aus der Grundschule

Jahrgangsstufe 5 (staatlich genehmigt)

Für den Übertritt aus der Grundschule in unsere 5. Jahrgangsstufe ist ein Übertrittszeugnis notwendig, in dem in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU mindesten die Gesamtdurchschnittsnote 2,66 erreicht wurde. Bei einem schlechteren Gesamtdurchschnitt ist ein Beratungsgespräch mit der Schulleitung notwendig.

Kontaktieren Sie vor einem Übertritt unbedingt die Schule für ein Beratungsgespräch.

Durch die vielfältigen Übertrittsmöglichkeiten und -voraussetzungen ist nur so garantiert, dass auch Sonderfälle erfasst werden können und Sie alle Informationen erhalten.